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Urlaubsplanung

EU-einheitliche Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren

Anforderungen im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten wurde seit einer Änderung im Jahre 2004 vereinfacht. Seitdem können Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union mitreisen, wenn sie einen EU-Heimtierausweis haben.

  • In Bayern stellen diesen blauen Ausweis mit gelbem Sternenbanner alle durch die Kreisverwaltungsbehörden ermächtigten praktischen Tierärzte aus.
  • Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder einem elektronischen Kennzeichen (Transponder/Mikrochip nach ISO-Norm 11784 bzw. Anhang A ISO-Norm 11785) gekennzeichnet sein (spätestens ab Juli 2011 ist nur noch die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip zulässig).
  • Ebenfalls müssen die Tiere eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Der Impfstoff muss die WHO-Norm erfüllen. Die Gültigkeit richtet sich nach den Herstellerangaben. Die Tollwutschutzimpfung muss zum Zeitpunkt der Reise mindestens 21 Tage alt sein (Entscheidung 2005/91/EG). Wiederholungsimpfungen müssen zeitgerecht gemäß den Vorgaben des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt worden sein.

Für in Deutschland geimpfte Tiere muss die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von in Deutschland durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Tollwutimpfungen zulässig.

Heimtiere (Welpen), die nicht älter als drei Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind, dürfen aus einem anderen Mitgliedstaat nur verbracht werden, wenn sie:

  • vom Muttertier begleitet werden oder
  • einem Dokument nach Anhang I der Entscheidung 2003/803/EG und einer schriftlichen Erklärung des Verfügungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass das Tier bisher ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten worden und nicht mit wildlebenden Tieren in Berührung gekommen ist, begleitet sind (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Bei der Einreise nach Österreich gelten die EU-einheitlichen Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren.

Bei der Einreise in die Tschechische Republik gelten ebenfalls die EU-einheitlichen Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren sowie die Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese wird von den jeweiligen Gemeinden und Städten in den Ortsverordnungen geregelt.

Hinweis: 
Im Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald besteht Anleinpflicht (auf Hinweisschilder achten!).

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