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Wissenswertes zur Einreise

Einreise mit Haustieren nach Tschechien 
Wer mit einem Tier nach Tschechien reisen möchte, hat die Bedingungen jenes Landes einzuhalten, aus dem das Tier ausgeführt wird sowie die für die Überführung von Tieren geltenden Regelungen der Tschechischen Republik.

Erfordernisse bei der Einreise mit Tieren: 
Pass (der sog. Heimtierausweis, Pet Passport) oder Bescheinigung über die Erfüllung der Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes, die von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde.  
Mikrochip oder Tätowierung zurIdentifizierung des Tieres  
Nachweis über Tollwut-Schutzimpfung


Geld-, EC- und Kreditkarten in Tschechien 
Die offizielle Währung in der Tschechischen Republik ist die Tschechische Krone - CZK. Tschechien ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaat der EU, der Euro wird nicht vor 2010 eingeführt.
In der Tschechischen Republik können Sie bar, aber auch bargeldlos bezahlen. In den meisten Supermarktketten, im Elektrohandel, an Tankstellen oder auch in Restaurants werden auch Euro akzeptiert. Für den Geldtausch stehen die Banken und zahlreiche Wechselstuben zur Verfügung.
In der Tschechischen Republik finden Sie ein dichtes Netz an Geldautomaten, an denen mit allen gängigen internationalen Kreditkarten Geld abgehoben werden kann (Visa, MasterCard, Plus, Maestro, Cirrus u. v. m.). In den meisten Geschäften, Tankstellen und Restaurants kann die Rechnung mit Kredit- oder Geldkarte beglichen werden.

Zollbestimmungen: 
Beim Warentransport in die Tschechische Republik wurden bei einigen Produkten Limits festgelegt. Bei Überschreitung der festgelegten Menge sind die Waren steuerpflichtig und der Transporteur hat am Zoll die genaue Anzahl zu melden.
Die zugelassene Menge der transportieren Ware ist je Ausfuhrland unterschiedlich. Zwischen den EU-Staaten ist eine höhere Menge erlaubt als beim Kontakt mit Drittstaaten.

Geldeinfuhr:
Bei der Einfuhr von Geld, Reiseschecks oder Geldgutscheinen mit einem Wert von über 15 000 € ist der Betrag dem Finanzministerium der Tschechischen Republik in Form eines Vordruckes, der auf den Zollämtern erhältlich ist, zu melden.
Steuerrückerstattung:

Touristen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (DPH) einer Ware beantragen, deren Preis inkl. MwSt. über 2000 CZK beträgt. Hierzu müssen Sie dem Zollbeamten an der Grenze die Rechnung samt Stempel und das Warenausfuhrformular vorlegen und nachweisen, dass sie die Ware mitführen. Das Geld erhalten Sie dann nach der Rückkehr in die Tschechische Republik entweder direkt beim Händler oder am Prager Flughafen Ruzynì zurück. Der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlischt, wenn er nicht binnen sechs Kalendermonaten ab dem Ende jenes Kalendermonats geltend gemacht wird, in dem der Einkauf der Ware erfolgt ist.

Tschechische Feiertage  
1. Januar: Neujahr  
beweglich: Ostermontag  
1. Mai: Tag der Arbeit  
8. Mai: Staatsfeiertag - Tag der Befreiung vom Faschismus (1945)  
5. Juli: Staatsfeiertag - Tag der slawischen Glaubensapostel Kyrill und Method  
6. Juli: Staatsfeiertag - Tag der Hinrichtung des Magisters Jan Hus (+1415)  
28. September: Tag der Tschechischen Staatlichkeit aus Anlass des Todestages des Landespatrons, des böhmischen Fürsten Václav (Wenzel), Symbolfigur des tschechischen Staates und der tschechischen Identität  
28. Oktober: Tag der Entstehung des selbständigen tschechoslowakischen Staates (1918)  
17. November: Tag der Studentenbewegung für Freiheit und Demokratie  
24. Dezember: Heiligabend  
25. Dezember: Erster Weihnachtsfeiertag  
26. Dezember: Zweiter Weihnachtsfeiertag

 
An Samstagen, Sonntagen und Staatsfeiertagen sind die meisten Ämter und Banken geschlossen. An Sonntagen und Feiertagen sind auch die meisten Geschäfte geschlossen, während Supermärkte und Hypermärkte in der Regel ohne größere Einschränkungen geöffnet sind.

Verkehr an den Wochenenden und Feiertagen:
Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren nicht so oft wie an Werktagen. Andere Fahrpläne mit weniger häufigen Verbindungen gelten auch in den Sommerferien.

Schulferien.
Die großen Schulferien sind im Sommer (der ganze Juli und August). Außerdem haben die Kinder an Weihnachten (in der Regel vom 23. Dezember – 3. Januar) sowie im Frühjahr frei (eine ganze Woche, je nach Standort der Schule).

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