Infos für Reisende nach Tschechien
Einreisebestimmungen Tschechien
Bürger aus EU-Staaten:
Seit 2004 ist die Tschechische Republik Mitglied der EU und am 21. Dezember 2007 dem Schengener Abkommen beigetreten. Die Grenzschranken zwischen den Nachbarländern gehören von nun an der Vergangenheit an und Reisen durch Europa wird wieder ein wenig einfacher. Auf dem Gebiet der Schengen-Staaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt aber bestehen.
Bürger aus Nicht-EU-Staaten:
Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum.
Checkliste für Reisen
(Fahrradhelm, Kindersitz)
Bei Reisen in EU-Länder, insbesondere Polen und Tschechien, sind folgende Dinge erforderlich oder empfehlenswert:
Für jeden Reisenden
• Personalausweis oder Reisepass
• Europäische Krankenversicherungskarte – sie ist auf der
Rückseite der normalen Krankenversicherungs-Chipkarte
(elektronische Gesundheitskarte) enthalten
• Auslandsreisekrankenversicherung – ist nicht dringend
notwendig, übernimmt aber die Kosten für evtl. anfallende
Zusatzleistungen wie Rücktransport nach Deutschland.
Für Autofahrer
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Führerschein (am besten EU-Führerschein, aber auch alte
werden anerkannt)
• Gültige TÜV- und ASU-Plaketten
• Vignette für Autobahnen
• Verbandskasten
• Warndreieck
• Warnweste
• Ersatzglühlampen
• Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, falls der Fahrer
nicht selbst der Halter ist
• Grüne Versicherungskarte (ist nicht mehr Pflicht, aber hilfreich)
• Alkoholverbot
• Kindersitz für jedes Kind unter 12 Jahren, 36 kg und 1,50 m
Für Radfahrer
• Radfahrer unter 18 Jahren müssen in Tschechien einen Helm
tragen. In Deutschland und Polen sind Fahrradhelme nicht
Pflicht, nur empfohlen.





